Im Kanton Aargau besteht eine Meldepflicht für private Schulung, die Rahmenbedingungen dazu sind auf der Website des Kt. Aargau dargelegt.
Wer starten will, meldet dies der örtlichen Schulpflege mit einem einfachen Brief, wobei die Angabe von Gründen hilfreich, jedoch nicht Bedingung ist. Man erhält dann eine Vereinbarung, welche die Details regelt und die erst unterschrieben werden sollte, wenn man mit allen Punkten einverstanden ist.
Der Verein Bildung zu Hause Aargau wurde 2019 gegründet, um die Vernetzung der aargauer Familien, die sich für die private Beschulung entschlossen haben, zu stärken. Der Vereinszweck ist in den Statuten wie folgt definiert:
Alle Mitglieder des Vereines Bildung zu Hause Schweiz mit Wohnsitz im Kanton Aargau sind automatisch auch Mitglieder des aargauer Kantonalvereins. Aus diesem Grund ist es am einfachsten, direkt BzH Schweiz beizutreten.
Präsident: Markus Müller
Oberdorfstrasse 2
5621 Zufikon
m.mueller79ATgmx.ch